Direkt zum Seiteninhalt

Förderrichtlinien - Stadtsportverband Neukirchen-Vluyn

Menü überspringen

Förderrichtlinien

Der Verein > Formulare/Anträge
Menü überspringen




S P O R T F Ö R D E R U N G S R I C H T L I N I E N
 
DER STADT NEUKIRCHEN-VLUYN vom 27.10.2021
 



Inhaltsverzeichnis

7. Aufgaben des Stadtsportverbandes


 
 
2.2 Städtische Zuschüsse für Bau-, Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
von vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen können nur dann bewilligt werden, wenn die
Kosten dieser Maßnahmen 1.000 EUR übersteigen.
 
2.3  Die Zuschussgewährung setzt voraus, dass
 
a. die Anlage mindestens 10 Jahre dem Verwendungszweck erhalten bleibt,
 
b. die Folgekosten über 10 Jahre gesichert sind,
 
c. der Antragsteller eine rechtsverbindliche Erklärung abgibt, dass er den Zuschuss
zweckentsprechend verwendet und die Bewilligungsbedingungen beachtet,
 
d.  die Fremd- und Eigenleistungen fachgerecht ausgeführt werden.
 
2.4  Nach Anerkennung der Förderungswürdigkeit, können für die unter 2.1 genannten
Maß nahmen der Vereine Zuschüsse in Höhe von 30 % der anerkannten Bau- und
Baunebenkosten bzw. der anerkannten Renovierungs- und Instandsetzungskosten gewährt werden.

2.5  Über diese Zuwendungen entscheidet der Rat auf Empfehlung des
Fachausschusses im Rahmen der Haushaltsberatungen (Zuschussliste).
 
2.6  Es wird erwartet, dass der Eigenanteil einschließlich Eigenleistung des Vereins
mindestens 20 % der zuschussfähigen Gesamtkosten beträgt.
 
2.7  Der Nachweis der Verwendung der städtischen Zuschüsse hat durch Vorlage der
Originalrechnungen und Originalüberweisungsbelege zu erfolgen.
· Tornetze aufhängen und abnehmen (einschl. Verankerungen),
· Trainings Tore aufstellen und abbauen, · Eckfahnen aufstellen und wegräumen,
· markierungsarbeiten ausführen.
Zurück zum Seiteninhalt