Satzung - Stadtsportverband Neukirchen-Vluyn

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Satzung

Der Verein

S a t z u n g



Stadtsportverband
Neukirchen-Vluyn e.V.









Stand: 19.04.2015


Inhalt



§   1  Name, Wesen und Sitz

§   2  Grundsätze und Zweck der Tätigkeit

§   3  Rechtsgrundlage

§   4  Mitgliedschaft     

§   5  Rechte, Pflichten und Beiträge

§   6  Beendigung der Mitgliedschaft

§   7  Organe

§   8  Mitgliederversammlung

§   9  Durchführung der Mitgliederversammlung

§ 10  Vorstand

§ 11  Wahlen – Niederschriften

§ 12  Außerordentliche Mitgliederversammlung

§ 13  Dringlichkeitsanträge

§ 14  Aufwendungsersatz

§ 15  Ehrenamt

§ 16  Sportjugend

§ 17  Einnahmen, Kassenverwaltung

§ 18  Geschäftsjahr

§ 19  Satzungsänderung, Auflösung SSV Neukirchen-Vluyn e.V.

§ 20  Inkrafttreten  



3.) Zweck des SSV Neukirchen-Vluyn e.V. ist es,


1.) die Mitgliederversammlung
2.) der Vorstand
Jahreshälfte zusammen.

b. In der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung nach den Wahlen zum Rat der

b) Sind nicht alle Vereine vertreten, muss eine neue außerordentliche

Für den Fall der Auflösung oder dem Wegfall der steuerbegünstgter Zwecke bestellt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren für die Geschäftsabwicklung. Das vorhandene Vermögen fällt der Stadt Neukirchen-Vluyn für
sportliche Zwecke zu.





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